Bei der Osteopathischen Behandlung haben wir das Ziel, möglichst alle Aspekte eines Menschen in die Behandlung zu integrieren. In erster Linie zählt hierzu die Geschichte des Menschen und Körpers: was ist Ihnen bisher alles wiederfahren und wo stehen Sie jetzt?
Von großer Bedeutung sind außerdem innere Prozesse. Körper und Geist/Seele/Psyche sind nicht von einander zu trennen. Gibt es Stressoren, die belastend wirken könnten und eine Heilung verhindern?
Ziel der Behandlung ist, Spannungen aus dem Gewebe zu lösen und Störfakturen, die eine Heilung verhindern aufzuheben. Erfahren Sie mehr zum Thema Osteopathie.
In der Anamnese werden gesundheitliche Fragen geklärt sowie der Hintergrund Ihrer Beschwerden besprochen.
Bei der osteopathischen Untersuchung werden spezielle Bewegung des Körpers getestet und Zusammenhänge zwischen Beschwerden und körperlichem Befund diagnostiziert.
Es folgt die Behandlung, bei der durch manuelle Impulse und osteopathischer Techniken das Gewebe entspannt wird. Dadurch sollen Bewegungen harmonisiert werden und somit die Selbstheilung ermöglicht werden.
Die Gründe sich für eine osteopathische Therapie zu entscheiden können vielfältig sein. Häufig suchen Menschen die Osteopathie auf, nachdem die Schulmedizin keine Linderung ihrer Beschwerden bewirken konnte.
Doch auch gesunde Menschen profitieren von den entspannenden Effekten der Behandlung.
Typische Beschwerden weswegen Osteopath/innen konsultiert werden sind:
Dabei handelt es sich lediglich um einen Auszug an möglichen Behandlungsgebieten.
Die Osteopathie kann dabei als alleinige Behandlungsform oder Begleittherapie unterstützend auf den Organismus wirken.
Zur Terminvereinbarung rufen Sie bitte unter der 089 / 380 770 69 an, schreiben uns eine E-Mail an info@osteopathie-muc.de oder nutzen die Online-Terminbuchung über Doctolib.
Der 5-Jährige Vollzeit-Masterstudiengang, „Osteopathische Therapie“, am Europäischen College für Osteopathie (Holistéa) führt zu einer akademisch fundierten Qualifikation.
Die Ausbildung umfasst den Erwerb von Kenntnissen in den naturwissenschaftlichen Grundlagen, den Humanwissenschaften, der Medizin und der Osteopathie.
Die Inhalte in der osteopathischen Medizin bestehen dabei
aus Bereichen der
und schließen diese in das therapeutische Konzept mit ein.
In unserer Gemeinschaftspraxis praktizieren mehrere Osteopathen mit der Ausbildung am Europäischen College für Osteopathie.
Gemeinsame Fort- und Weiterbildungen stellen sicher, immer auf dem aktuellen Stand der Medizin und Osteopathie zu sein, um eine bestmögliche Behandlung und Betreuung für die Patienten zu garantieren.
Mit über 4500 Ausbildungsstunden erfüllen wir die Anforderungen (mind. 1350 Unterrichtsstunden), damit Sie die Bezuschussung der gesetzlichen Krankenkassen erhalten.
Falls Sie die Zulassungsdokumente für Ihre Krankenkasse benötigen, schreiben Sie uns eine E-Mail an info@osteopathie-muc.de und wir schicken Ihnen diese zu.
M.Sc. Osteopathische Therapie
B.Sc. Sportwisenschaften
staatl. gepr. Heilpraktiker
Autor in der Deutschen Zeitschrift für Osteopathie
staatl. gepr. Kinderpfleger
A-Lizenz Trainer
Lesen Sie unseren Artikel zum Thema „Überlastungssyndrome im Sport“!
Erschienen in der Aprilausgabe der „Deutschen Zeitschrift für Osteopathie“:
Die Kosten für osteopathische Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) erhoben. Eine Behandlungssitzung beinhaltet ein ausführliches Anamnesegespräch, eine körperliche Untersuchung und die osteopathische Behandlung selbst und dauert 50-60 min. Dabei werden – je nach Versicherungsstatus – Kosten von 125 € bis 145 € erhoben.
Da es sich bei der Osteopathie nach dem aktuell geltenden Gesetz um ein alternatives Heilverfahren handelt, müssen osteopathische Behandlungen als Privatleistungen abgerechnet werden.
Die Kosten für eine osteopathische Behandlung können bei der eigenen Krankenkasse eingereicht und durch diese je nach Versicherungsleistung Teil- oder Vollerstattet werden.
Die Frage, ob Kosten für osteopathische Leistungen erstattet werden, hängt von der Art der Krankenversicherung ab.
Hier gibt es Unterschiede zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den privaten Versicherern.
Private Krankenkassen übernehmen die Kosten für Heilpraktikerleistungen im Regelfall. Den Satz der Erstattung kann den Versicherungsunterlagen entnommen oder bei einem Sachbearbeiter der Versicherung erfragt werden.
Hierzu zählen auch private Zusatzversicherungen, private Vollversicherungen sowie Empfänger von Beihilfe durch die Beamtenkrankenkassen.
Gesetzlich Krankenversicherte können seit Inkrafttreten des Versorgungsstrukturgesetzte Anfang 2012 die Kosten für Osteopathiebehandlungen unter bestimmen Voraussetzungen anteilig erstattet bekommen. Ob und wie hoch die Erstattung ausfällt, ist von Krankenkassen zu Krankenkasse unterschiedlich. Einen Überblick zu den unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen bietet folgende Liste:
https://www.osteokompass.de/patienteninfo-krankenkassen
Die genauen Konditionen der eigenen Krankenkasse, sollten auch hier bei einem Sachbearbeiter erfragt werden.
Die Osteopathie ist ein im 19. Jahrhundert von Dr. Andrew Taylor Still entwickeltes Behandlungsverfahren. Sie kümmert sich um den Menschen mit seinen individuellen Beschwerden und gesundheitlichen Bedürfnissen.
Die Behandlung erfolgt rein mit den Händen. Dabei werden Verspannungen und Bewegungseinschränkungen der unterschiedliche Gewebe ertastet. Durch das Lockern dieser Gewebeverspannungen, wird es dem Körper ermöglicht, in seine ursprüngliche Haltung zurückzufinden. In diesem ausgeglichenen Zustand ist es ihm möglich Heilungsprozesse in Gang zu setzen und krankhafte Bewegungsmuster aufzulösen.
Osteopath/innen durchlaufen eine lange Ausbildungszeit, um ihre Hände zu Werkzeugen zu entwickeln. Mit diesen Werkzeugen, dem fundierten anatomischen Wissen und den osteopathischen Behandlungstechniken soll im Körper ein Zustand der Entspannung hervorgerufen werden, der zur Linderung der Beschwerden führt und die Körpereigenen Ressourcen stärkt.
Mehr dazu finden Sie >hier<.
Die enge Zusammenarbeit mit anderen Osteopathen innerhalb und außerhalb unserer Praxis zeichnet uns als Expertenteam auf dem Gebiet der Osteopathie aus.
An erster Stelle steht immer die Sicherheit des Patienten.
Deshalb werden ärztlich nicht abgeklärte Patienten, mit akuten Beschwerden und Symptomen bzw. schwerem Krankheitsbild abgelehnt und zur Abklärung an einen Arzt verwiesen.
Osteopathie ist eine ganzheitliche medizinische Behandlungsmethode, die auf dem Prinzip beruht, dass der Körper als Einheit betrachtet werden sollte. Sie wurde im 19. Jahrhundert von dem amerikanischen Arzt Andrew Taylor Still entwickelt. Das Ziel der Osteopathie ist es, die natürliche Beweglichkeit des Körpers wiederherzustellen und Blockaden zu lösen. Durch sanfte manuelle Techniken werden eingeschränkte Bewegungsmuster gelöst und die Selbstheilungskräfte des Körpers aktiviert. Die Osteopathie hat sich als effektive und sichere Behandlungsmethode etabliert und wird als Ergänzung zur Schulmedizin angesehen.
Das Grundgerüst der Osteopathie ist das Konzept der Ganzheitlichkeit. Wir behandeln Sie nach diesem Konzept. Doch was bedeutet das genau?
Ziel ist es, möglichst viele Aspekte eines Individuums zu erfassen, um die aktuellen Beschwerden, aus einem übergeordneten Kontext zu betrachten. Die Geschichte eines Menschen und dessen Körper sind dabei von großer Bedeutung. Welchen Krisen, Verletzungen und Traumata unterlag dieser Mensch/dieser Körper im Verlauf des Lebens und was davon, hat möglicherweise Spuren hinterlassen?
Ein weiterer zentraler Aspekt der Ganzheitlichkeit besteht darin, den Körper und den Menschen als Einheit zu betrachten. Viele körperliche Beschwerden haben einen Bezug zu inneren Prozessen, die bei der Behandlung nicht außer Acht gelassen werden dürfen, wenn grundlegende Veränderungen im System erreicht werden sollen.
Als Osteopath versucht man, möglichst viele dieser „Teile“ eines Menschen zu erfassen. Mithilfe dieser Informationen zusammen mit der Anamnese und der körperlich-osteopathischen Befundung durch die Hände, können die Ursachen der Symptome, der Beschwerden oder Krankheit erschlossen werden. Diese können dabei an einem anderen Teil des Körpers liegen, als am Ort der eigentlichen Beschwerden!
Durch diese umfassende Herangehensweise kann zur Gesunderhaltung des menschlichen Körpers beitragen werden.
In der Praxis für Osteopathie in München werden Sie nach diesem Konzept behandelt und betreut.
Generell benötigen Sie kein Rezept, um eine osteopathische Behandlung zu erhalten. Möchten Sie jedoch die Bezuschussung bzw. Kostenerstattung Ihrer Krankenkasse / Zusatzversicherung erhalten, kann ein Rezept bzw. eine Überweisung notwendig sein. Klären Sie die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme bitte mit Ihrer Versicherung.
Unsere Sprechzeiten sind von Montag bis Freit von 8-18 Uhr. Sie erreichen uns unter der Nummer: 089 / 380 770 69
Während wir in Behandlung sind, können wir Ihren Anruf leider nicht entgegennehmen. In Notfällen können Sie uns auch außerhalb der der Sprechzeiten kontaktieren. Wir sind für Sie da!
Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte mindestens 24 Stunden vorher ab. Dann entstehen Ihnen keine weiteren Kosten.
Falls Sie kurzfristig nicht erscheinen können, versuchen wir die entstandene Lücke über unsere Warteliste zu füllen. Falls das nicht gelingt, bitten wir um Verständnis, dass wir eine Ausfallgebühr in Höhe der Behandlungskosten berechnen müssen.
Die osteopathische Behandlung erfolgt über die Palpation mit den Händen am Körper. Dabei müssen feinste Gewebespannungen erspürt werden. Ein direkter Hautkontakt ist deshalb notwendig. Die Behandlung erfolgt deshalb für gewöhnlich in Unterwäsche. Falls Sie sich nicht ausziehen möchten, tragen Sie bitte lockere, nicht eng anliegende Kleidung. Die Behandlung kann auch unter dem Sichtschutz einer Decke erfolgen. Haben Sie Bedenken oder fühlen Sie sich unwohl, teilen Sie und dies bitte sofort mit.
Falls vorhanden, bringen Sie bitte Ihr Rezept / Heilmittelverordnung / Überweisung mit.
Zum Ersttermin können Sie auch (sofern vorhanden) relevante medizinische Unterlagen wie Arzt- oder Therapieberichte zur Ansicht mitbringen.
Wir haben genügend frische Unterlagen bzw. Laken in der Praxis. Falls Sie eine eigene Unterlage haben möchten, können Sie diese gerne mitbringen.
Wir arbeiten mit einer Abrechnungsstelle zusammen. Sie erhalten Ihre Rechnung per Post und begleichen die Rechnung mit der Abrechnungsstelle (PAS).
Bitte beachten Sie: eine Kartenzahlung ist nicht mögilch.
In den angrenzenden Straßen (Schleißheimer Str. und Winzerer Str. sind meist genügend Parkplätze vorhanden.
Kleiner Tipp: in der Deidesheimer Str. können Sie bis zu 4 Stunden kostenlos (mit Parkscheibe) parken!
Die Anbindung an den ÖPNV erfolgt über die zwei nächstgelegenen U-Bahnstationen U2 (Hohenzollernplatz) oder U3 (Bonner Platz). Mit der Straßenbahnlinie 27 erreichen Sie die Praxis bis fast vor die Haustüre.
In manchen Fällen ist es möglich, dass die Behandlung starke körperliche Reaktionen nach sich zieht. Patient/innen fühlen sich mitunter nach der Behandlung sehr erschöpft oder haben einen Muskelkater, der sich mitunter auch am ganzen Körper bemerkbar machen kann. In seltenen Fällen kann auch eine Art „Krankheitsgefühl“ entstehen. Im therapeutischen Bereichen nennen wir dies die „Erstverschlimmerung“. In unseren Augen ist es Zeichen dafür, dass eine Veränderung im System erreicht wurde und diese erst einmal „verdaut“ werden muss.
Unser Rat ist deshalb, schaffen Sie sich sich im besten Fall direkt nach der Behandlung einen Zeitraum, in dem Sie sich ggf. ausruhen können. Sollten Sie die Nachwirkungen auch an folgenden Tagen spüren, schaffen Sie sich Raum, damit Ihr Körper sich erholen und die Veränderungen integrieren kann.
Sollten Sie dennoch Bedenken oder Fragen haben, können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren!
Die Kosten für osteopathische Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) erhoben. Eine Behandlungssitzung beinhaltet ein ausführliches Anamnesegespräch, eine körperliche Untersuchung und die osteopathische Behandlung selbst und dauert 50-60 min. Dabei werden – je nach Versicherungsstatus – Kosten von 125 € bis 145 € erhoben.